Kanzlei
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Wieduwilt & Wirz ist eine junge Anwaltskanzlei in Winterthur.

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts (Gesellschafts- und Firmenrecht, M&A, Bankenrecht, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht), Zivilrechts (Ehe- und Konkubinatsrecht, Scheidungsrecht, Vormundschaftsrecht, Erbrecht sowie Nachlass- und Vermögensplanung, Zivilprozessrecht), Strafrechts (Allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Strafprozessrecht), Schuldbetreibung- und Konkursrechts sowie des Steuer- und Abgaberechts.

Beat Wieduwilt ist seit 2003 als Anwalt zugelassen und war vor der Gründung der Kanzlei als Partner einer Anwaltskanzlei in Winterthur sowie als Steuerkommissär des Kantonalen Steueramtes Zürich tätig.

Roger Wirz ist seit 2000 als Anwalt zugelassen. Er war vor Aufnahme seiner Tätigkeit bei Wieduwilt & Wirz bei führenden, international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien in Zürich tätig.

Beat Wieduwilt und Roger Wirz sind im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und Mitglieder des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) sowie des Schweizer Anwaltsverbands (SAV).






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